Besichtigung und Anmeldung

Die Anmeldung für die Casavita Häuser erfolgt über die Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. In einem Beratungsgespräch wird zuerst der Pflegebedarf geklärt, worauf das gewünschte Casavita Pflegeheim angegeben werden kann. Um das Wohlbefinden der Bewohnenden in ihrem künftigen Zuhause sicherzustellen, bieten wir Ihnen jederzeit gerne Hausbesichtigungen in allen vier Häusern an, die Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren können.

Hier erklären wir den ganzen Ablauf – von der Besichtigung über die Finanzierung bis hin zur Anmeldung.

Der Umzug in ein Pflegeheim bedeutet für die betroffene Person wie auch für die Angehörigen eine grosse Veränderung im Alltag und ist oft mit vielen Fragen und teils auch Sorgen verbunden. Damit der Weg bis zum Eintritt reibungslos und gut vorbereitet geschehen kann, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte und administrativen Abläufe festgehalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Besichtigung Kosten Finanzierung Anmeldung Entlastungsaufenthalt

Besichtigung

Mit Freude zeigen wir Ihnen ganz unverbindlich unsere Pflegeheime. Die Besichtigung dauert erfahrungsgemäss ca. 30 Minuten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, die Kontaktangaben finden Sie gleich nachfolgend. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Heimleitung Hasenbrunnen

Jeannine Christen

Heimleiterin

Casavita Hasenbrunnen
Feierabendstrasse 1
4051 Basel

+41 61 560 61 00
hasenbrunnen@casavita.biz

Hakki Picakci

Pflegedienstleiter

Casavita Hasenbrunnen
Feierabendstrasse 1
4051 Basel

+41 61 560 61 00
pdl.cvh@casavita.biz

Heimleitung Kannenfeld

Sabine Waldner

Heimleiterin

Casavita Kannenfeld
Burgfelderstrasse 188
4055 Basel

+41 61 560 62 00
kannenfeld@casavita.biz

Christine Graf

Pflegedienstleiterin

Casavita Kannenfeld
Burgfelderstrasse 188
4055 Basel

+41 61 560 62 00
pdl.cvk@casavita.biz

Heimleitung Lehenmatt

Marion Burger

Heimleiterin 

Casavita Lehenmatt
Stadionstrasse 17
4052 Basel

+41 61 560 66 00
lehenmatt@casavita.biz

Denise Schumacher

Pflegedienstleiterin

Casavita Lehenmatt
Stadionstrasse 17
4052 Basel

+41 61 560 66 00
pdl.cvl@casavita.biz

Heimleitung Vincentianum

Natascha Saxer

Heimleiterin

Casavita Vincentianum
Nonnenweg 3
4055 Basel

+41 61 560 64 00
vincentianum@casavita.biz

Bettina Ebiziem

Pflegedienstleiterin

Casavita Vincentianum
Nonnenweg 3
4055 Basel

+41 61 560 64 00
pdl.cvv@casavita.biz

Kosten

Haben Sie einen passenden Platz gefunden? Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus der Taxe für Pension und Betreuung sowie aus der Pflegetaxe. Die Pensions- und Betreuungstaxe beläuft sich auf CHF 200.20/Tag (Stand 2024). Die Pflegetaxe ist abhängig vom Pflegeaufwand. 

In den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Stadt wird bei der Ermittlung des Pflegeaufwands zwischen 12 sogenannten RUG (Resource Utilization Groups) unterschieden. An die Pflegekosten wird von Ihrer Krankenkasse aus der Grundversicherung ein je nach Gruppe verschieden hoher Beitrag geleistet.

Die Zimmer in den Casavita Pflegeheimen enthalten:

  • Pflegebett
  • Nachttisch mit Essplatte
  • Kleiderschrank
  • Nachttischlampe
  • Zimmerlampe
  • Vorhänge
  • Radio-, TV- und Telefon-Anschluss
  • Nasszelle mit WC, Dusche sowie Lavabo mit Spiegelschrank
LeistungKosten

Heimtaxe (Kost, Logis und Betreuung)

CHF 200.20/Tag (pauschal)

Pflegekosten (je nach Aufwand/Pflegebedarf)

CHF 23.00/Tag (maximal)
TotalCHF 223.20/Tag (maximal)


Taxordnung und Nebenleistungen

Administratives

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie die Kosten budgetiert werden und wie ein Vertrag mit uns aufgesetzt wird, laden Sie gerne unsere Musterdokumente herunter:

Finanzierung

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Basler Alters- und Pflegeheime erhalten für ihren Heimaufenthalt jeden Monat eine Rechnung vom Heim. Diejenigen Personen, welche die Rechnung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, haben grundsätzlich Anrecht auf eine Ergänzungsleistung zur AHV-Rente.

Falls auch diese Ergänzungsleistung nicht zur Finanzierung des Heimaufenthaltes ausreicht, wird zusätzlich eine kantonale Beihilfe ausbezahlt. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die betroffene Person in den letzten fünfzehn Jahren während zehn Jahren ununterbrochen im Kanton Basel-Stadt gewohnt hat.

Information Ergänzungsleistungen

Für die Berechnung der Ergänzungsleistungen und der kantonalen Beihilfen werden als Einkommen die AHV-Rente, allfällige Pensionen, Hilflosenentschädigungen, Leistungen der Krankenkasse, Zinseinkünfte usw. angerechnet.

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen auch Anteile ihres Vermögens einsetzen, um den Heimaufenthalt zu finanzieren. Die Finanzierung des Heimaufenthaltes ist in unserem Kanton unabhängig von der persönlichen finanziellen Lage gesichert.

Sonderregelung für Ehepaare

Für Ehepaare gelten besondere Regelungen, wenn ein Partner im Heim oder im Spital und der andere zu Hause lebt. Detaillierte Auskunft gibt das Amt für Sozialbeiträge.

Krankenkassenprämien

Wenn Sie Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen beziehen, beteiligt sich das Amt für Sozialbeiträge an der Prämie der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse.

Informationen über Ergänzungsleistungen und Beihilfen erhalten Sie unter folgender Adresse:

Amt für Sozialbeiträge
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

+41 61 267 86 65
www.asb.bs.ch

Sprechstunden mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Sozialbeiträge sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Anmeldung

Im Kanton Basel-Stadt werden die Pflegeplätze vom Gesundheitsdepartement, Abteilung Langzeitpflege, vermittelt. Die Anmeldung in einem Casavita Heim kann erst dann erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit einer Pflegeexpertin der Abteilung Langzeitpflege stattgefunden hat.

Weitere Informationen

Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Abteilung Langzeitpflege
Malzgasse 30
4001 Basel

+41 61 205 32 52​
www.gesundheitsversorgung.bs.ch

Entlastungsaufenthalt

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Entlastungsaufenthalten unterschieden. Damit die Kosten eines Entlastungsaufenthalts bei der Gewährung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

Entlastungsaufenthalt von zu Hause aus (Entlastungsaufenthalt H)
Wenn ein Eintritt von zu Hause aus erfolgen soll, muss ein Pflegebedarf festgestellt worden sein (z.B. Arztzeugnis mit entsprechendem Hinweis, laufender Beitrag an die Pflege zu Hause, Hilflosenentschädigung, regelmässiger Besuch eines Tagespflegeheims, laufende Spitex-Pflege). 

Entlastungsaufenthalt aus einem Spital (Entlastungsaufenthalt S)
Wenn ein direkter Übertritt aus einem Spital erfolgen soll, braucht es eine Pflegebedarfsabklärung durch die Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements. 

Eintrittstag

Wir begrüssen Sie herzlich an Ihrem Eintrittstag und gestalten die Ankunft nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Auf Wunsch dürfen Ihre Angehörige Sie gerne begleiten und beim Umzug unterstützen. Selbstverständlich werden Ihnen das Haus und die Abläufe vorgestellt. Das Pflege- und Betreuungsteam stellt sich Ihnen im Laufe der ersten Tage persönlich vor und unterstützt Sie kompetent und herzlich bei Alltagsfragen.